Gemeinschaft der Gemeinden Alsdorf

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Beschluss zu öffentlichen Gottesdiensten in der GdG Alsdorf ab 01. Mai 2020 nach den Maßgaben des Bistums Aachen

Priester
Datum:
So. 3. Mai 2020

(Beratung und Beschluss durch die Vertreter der Kirchenvorstände von St. Castor und St. Johannes XXIII., durch den Vorstand des GdG-Rates und das Pastoralteam unter der Leitung von Pfr. Konrad Dreeßen am 28. April 2020)

Der oben genannte „Krisenstab“ der GdG Alsdorf hat beschlossen, Pfingsten 2020 (30./31. Mai) mit der Feier öffentlicher Gottesdienste in der GdG Alsdorf zu beginnen. Die Zeit bis dahin wird für die notwendigen umfangreichen Vorbereitungen im Sinne des Infektionsschutzes sowie zur Information der Gläubigen genutzt.



Aufgrund der Größe der Kirchen, des erforderlichen Mindestabstandes und der Bestimmungen zu Ein- und Ausgängen kommen in einem ersten Schritt nur die Kirchen St. Castor/Mitte und St. Cornelius/Hoengen in Frage.

    •  Messen werden deshalb in St. Castor/Mitte und in St. Cornelius/Hoengen gefeiert.
    • Es werden je 2 Eucharistiefeiern am Samstag und je 2 am Sonntag gefeiert:

Uhrzeiten: Samstag, 17.00 Uhr St. Castor,

                                    18.30 Uhr St. Cornelius

                   Sonntag, 10.00 Uhr St. Cornelius,

                                    11.15 Uhr St. Castor

 

    • An den Werktagen werden zunächst keine Messen gefeiert.
    • Pfingstmontag wird in St. Castor und St. Cornelius je eine Messe gefeiert, ebenso Fronleichnam.
    • Es gibt keine Fronleichnamsprozession.
    • Eine (nur) telefonische Anmeldung für jede Messe ist unabdingbar. Es wird eine einzige Telefonnummer für alle Anmeldungen geben. Das wird die Telefonnummer 02404 918943 sein. Die Anmeldungen sind ab 25. Mai möglich.

      Die Uhrzeiten für die Anmeldung sind:

      Montag von 9-12 Uhr und Montag von 16-18 Uhr

      Dienstag und Donnerstag von 10-12 Uhr.

      Personen aus demselben Haushalt können zusammen angemeldet werden.
    • Für jede Messe wird eine Liste erstellt mit Namen, Adressen und Telefonnummern. Wenn die Teilnehmerzahl erreicht ist, muss auf den nächsten Gottesdienst evtl. ausgewichen werden oder auf eine andere Kirche oder die nächste Woche. Die Anmeldung gilt jeweils nur für eine Messe. (Kein „Abo“möglich). Es werden für die 4 Messen vorerst keine Intentionen angenommen.
    • Aufgrund der Größe der beiden Kirchen und des erforderlichen Mindestabstandes ergeben sich folgende Personenzahlen:

St. Castor: 70 Personen + Priester, Küster, Ordner (auf separaten Stühlen am Eingang/Ausgang) + 2 Messdiener+ Lektor

St. Cornelius: 50 Personen + Priester, Küster, Ordner (auf separaten Stühlen am Eingang/Ausgang) + 2 Messdiener+Lektor

    • Alle - außer dem Priester und dem Lektor (während des Vortragens) - tragen einen Mund-Nasen-Schutz. Der Mund-Nasen-Schutz ist mitzubringen.
    • Die Sitzplätze werden markiert und müssen eingehalten werden. (Mindestabstand)
    • Vor der Kirche werden Zutrittszonen auf dem Boden markiert.
    • Es gibt getrennte Ein- und Ausgänge, Wege werden gekennzeichnet.
    • Es gibt je einen Desinfektionsmittelspender mit Sensor am Eingang und am Ausgang.
    • Die Verhaltensregeln werden ausgehängt.
    • Ein Ordnungsdienst wird die GottesdienstbesucherInnen empfangen, die Listen abhaken und die Plätze einweisen.
    • Kollektenkörbe werden auf einen Tisch am Ausgang gestellt. (Nachher entsprechende Hygienemaßnahmen beim Leeren).
    • Besondere Herausforderung ist die Kommunionausteilung. Sie erfolgt erst einmal nur durch den Priester, der vor der Austeilung nochmals die Hände desinfiziert. Der Dialog „Der Leib Christi. Amen“ entfällt, bzw. wird vor der Kommunionausteilung einmal vom Priester gesprochen, und die Gemeinde antwortet gemeinsam mit „Amen.
    • Auch beim Kommuniongang wird der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten. Der Priester weist vor der Kommunion nochmals darauf hin.
    • Alle Gotteslobe werden weggeschlossen, die Besucher werden gebeten, das eigene Gotteslob mitzubringen.
    • Es gibt Orgel- oder evtl. in St. Cornelius Klavierspiel, aber keinen Gesang. Bei den Maßgaben des Bistums wird ausdrücklich gesagt, dass davon abzusehen ist. Die Verordnung wird mit den Kirchenmusikern besprochen.
    • Trauungen: Mit den Brautpaaren werden die neuen Regeln besprochen und es wird eine evtl. Verschiebung überlegt. Das Verfahren besprechen noch die Priester und der Diakon.
    • Weitere Informationen zu den Anmeldungen erfolgen über Presse, Internet, Aushang, Kirchenzeitung, Wurfzettel und Juni-Pfarrbrief.
    • In den Kirchen, in denen keine Messen gefeiert werden, bleiben die Öffnungszeiten.
    • Die Mitfeier der Messe geschieht auf eigene Gefahr: Risikogruppen werden gebeten, gut über eine Teilnahme nachzudenken.
    • Alle müssen mit dieser Form, Eucharistie zu feiern, erst Erfahrungen sammeln. Nach ein/zwei Wochenenden wird überlegt, in welcher Form das Angebot anzupassen ist.
    • Das diamantene Priesterjubiläum von P. Siegers (Pfingsten) und das Jubiläum von St. Mariä Empfängnis, das damit verbunden zu Pfingsten gefeiert werden sollte, werden verschoben.
    • Ob Treffen in den Pfarrheimen ab 17. Mai 2020 wieder möglich sind, hängt von den Beschlüssen von Bund und Land bzw. von der neuen Verfügung des Bistums Aachen ab.
    • Die kroatische und die spanische Gemeinde können bis auf weiteres keine Messen in der Krypta von St. Castor feiern.





Alsdorf, den 02. Mai 2020