Gemeinschaft der Gemeinden Alsdorf

Desinfektion (c) Bild von Klaus Hausmann auf Pixabay

Aktuelle Informationen zu den Regeln in den Kirchen der GdG Alsdorf

Desinfektion
Datum:
Do. 4. Nov. 2021
Von:
Krisenstab der GdG Alsdorf

...bezüglich der Corona-Lage

Hier eine aktuelle Übersicht zu den Regeln in unseren Kirchen (Stand 18.10.2021) :

 

Gottesdienste:

  • Eine Anmeldung zur Nachverfolgung ist nicht mehr nötig;
  • Platzzuweisung nicht mehr nötig. Die BesucherInnen wählen ihre Plätze frei. Zwischen Personen verschiedener Haushalte ist 1,50 m Abstand zu halten. Bitte die markierten Plätze nutzen.
  • Wegen des Gemeindegesangs besteht weiter Maskenpflicht.
  • Der Begrüßungsdienst weist (lediglich) auf Handdesinfektion und Mund-Nasenschutz hin und darauf, dass bitte die markierten Plätze benutzt werden.
  • Die Messdiener übernehmen wieder die Gabenbereitung.

Pfarrheime:

  • In den Pfarrheimen gilt 3 G; der /die Verantwortliche der jeweiligen Gruppe kontrolliert das.
  • Schüler gelten durch die Schultests als getestet ohne expliziten Nachweis. Wenn für den Sonntag dem Leiter/der Leiterin einer Gruppe das zu unsicher ist, kann der Leiter/die Leiterin einen beaufsichtigen Selbsttest veranlassen.
  • Kirchliche Gruppen und andere Gruppen, die bisher regelmäßig gekommen sind,  können die Pfarrheime wieder nutzen und nennen jeweils eine/n Verantwortlichen im Büro, wenn der Raum „gebucht“ wird.
  • Essen und Trinken sind möglich.
  • Die Regel zum Spülen bei 60 oder 70° ist aufgehoben. Gründliches Spülen bei 45°.
  • Wenn ein Büfett aufgebaut ist, wird die Maske beim Gang zum Büfett getragen.
  • Auf den Wegen und auf den Toiletten ist Maskenpflicht.

 

Chöre und Gesang:

  • Für die Chöre gilt: Teilnehmende, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen für die Chorprobe und bei einem Auftritt einen entsprechenden PCR-Test oder Antigen-Schnelltest (Bürgertest, kein Selbsttest) vorweisen, der nicht älter als 6 Stunden ist,  wenn ohne Maske gesungen werden soll. In den Gottesdiensten dürfen die Chöre ohne Maske singen, bei Beteiligung am Gemeindegesang gilt die Maskenpflicht. Kinder- und Jugendliche gelten außerhalb der Ferienzeiten (11. bis 24. Oktober 2021) aufgrund der Schultestungen als getestete Personen.
  • Kleine Chorgruppen können in den Pfarrheimen proben, große nur in großen Pfarrheimen  oder in den Kirchen.

 

Anfragen, Vermietungen und sonstiges:

  • Vermietungen sind erst wieder ab Januar möglich. Auch für Vereine. Voraussetzung: Corona-Lage bleibt entspannt. Unverbindliche Vorreservierungen möglich.