Hier eine aktuelle Übersicht zu den Regeln in unseren Kirchen (Stand 18.10.2021) :
Gottesdienste:
- Eine Anmeldung zur Nachverfolgung ist nicht mehr nötig;
- Platzzuweisung nicht mehr nötig. Die BesucherInnen wählen ihre Plätze frei. Zwischen Personen verschiedener Haushalte ist 1,50 m Abstand zu halten. Bitte die markierten Plätze nutzen.
- Wegen des Gemeindegesangs besteht weiter Maskenpflicht.
- Der Begrüßungsdienst weist (lediglich) auf Handdesinfektion und Mund-Nasenschutz hin und darauf, dass bitte die markierten Plätze benutzt werden.
- Die Messdiener übernehmen wieder die Gabenbereitung.
Pfarrheime:
- In den Pfarrheimen gilt 3 G; der /die Verantwortliche der jeweiligen Gruppe kontrolliert das.
- Schüler gelten durch die Schultests als getestet ohne expliziten Nachweis. Wenn für den Sonntag dem Leiter/der Leiterin einer Gruppe das zu unsicher ist, kann der Leiter/die Leiterin einen beaufsichtigen Selbsttest veranlassen.
- Kirchliche Gruppen und andere Gruppen, die bisher regelmäßig gekommen sind, können die Pfarrheime wieder nutzen und nennen jeweils eine/n Verantwortlichen im Büro, wenn der Raum „gebucht“ wird.
- Essen und Trinken sind möglich.
- Die Regel zum Spülen bei 60 oder 70° ist aufgehoben. Gründliches Spülen bei 45°.
- Wenn ein Büfett aufgebaut ist, wird die Maske beim Gang zum Büfett getragen.
- Auf den Wegen und auf den Toiletten ist Maskenpflicht.
Chöre und Gesang:
- Für die Chöre gilt: Teilnehmende, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen für die Chorprobe und bei einem Auftritt einen entsprechenden PCR-Test oder Antigen-Schnelltest (Bürgertest, kein Selbsttest) vorweisen, der nicht älter als 6 Stunden ist, wenn ohne Maske gesungen werden soll. In den Gottesdiensten dürfen die Chöre ohne Maske singen, bei Beteiligung am Gemeindegesang gilt die Maskenpflicht. Kinder- und Jugendliche gelten außerhalb der Ferienzeiten (11. bis 24. Oktober 2021) aufgrund der Schultestungen als getestete Personen.
- Kleine Chorgruppen können in den Pfarrheimen proben, große nur in großen Pfarrheimen oder in den Kirchen.
Anfragen, Vermietungen und sonstiges:
- Vermietungen sind erst wieder ab Januar möglich. Auch für Vereine. Voraussetzung: Corona-Lage bleibt entspannt. Unverbindliche Vorreservierungen möglich.