Gemeinschaft der Gemeinden Alsdorf

Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in einer katholischen Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. Grundlage für seine Arbeit ist das 'Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens' vom 24. Juli 1924. Dieses Gesetz gilt weiterhin mit wenigen Änderungen auch heute noch.

Der Kirchenvorstand besteht aus dem örtlichen Pfarrer als dem Vorsitzenden sowie einer je nach Größe der Gemeinde unterschiedlichen Zahl von gewählten Kirchenvorstehern. Zudem können noch weitere Geistliche der Pfarrei dem Gremium angehören.

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde: Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime, Grundstücke und gegebenenfalls Stiftungen. Er hat ein Vermögensverzeichnis zu führen, den Haushaltsplan aufzustellen, die Kasse zu prüfen und die Jahresrechnung entgegenzunehmen.

Die Kirchenvorstände werden in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Gemeindemitglieder gewählt. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 21 Jahre alt ist (passives Wahlrecht). Die Kirchenvorsteher werden für jeweils sechs Jahre gewählt. In der Pfarre Sankt Castor sind dies derzeit:

  • Bettina Barbara Müller (Gemeinde St. Castor)
  • Carsten Mannheims (Gemeinde St. Castor)
  • Alexander Gohr (Gemeinde St. Barbara/ Ofden) 
  • Friedrich Wagner (Gemeinde St. Mariä Heimsuchung)
  • Norbert Müller (Gemeinde Herz Jesu)
  • Erdmann Josef Löven (Gemeinde St. Mariä Heimsuchung)
  • Marliese Schneider (Gemeinde St. Josef/ Ost)
  • Klaus Diederichs (Gemeinde Christus König)
  • Karl Nellessen, (Koordinator)
  • Konrad Dreeßen, (Pfarrer)

Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, scheidet im Turnus von drei Jahren jeweils die Hälfte der Gewählten aus, wobei eine Wiederwahl möglich ist.

Aus der Wahl 2018 gehören dem Vorstand folgende Personen an:

  • Dr. Karl-Otto Boventer (Gemeinde St. Mariä Heimsuchung)
  • Ernst Butz (Gemeinde St. Castor)
  • Josef Breuer (Gemeinde St. Castor)
  • Benjamin Drafehn (Gemeinde St. Josef)
  • Helene Maqua (Gemeinde St. Barbara/ Ofden)
  • Norbert Quadflieg (Gemeinde St. Mariä Heimsuchung)
  • Heinz-Georg Schenke (Gemeinde Herz Jesu)
  • Christina Seckel (Christus König)

In der Sitzung des Kirchenvorstandes vom 02.12.2021 fand dann die Wahl der Funktionen statt: Den Vorsitz des Kirchenvorstandes hat Pastor Dreeßen, die Stellvertretung hat Dr. Karl-Otto Boventer, die zweite Stellvertretung übernimmt Fr. Christina Seckel. Zu den Delegierten im "kleinen" KGV wurden die Damen Müller und Maqua gewählt. 

Kirchenvorstand St. Johannes XXIII.

Der Kirchenvorstand besteht aus 16 gewählten Mitgliedern. Gibt es keinen zuständigen Geistlichen ist der stellvertretende Vorsitzende Leiter des Gremiums. Der Kirchenvorstand St. Johannes XXIII. besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • Manfred Altmann (stellvertretender Vorsitzender)
  • Theodor Butz
  • Ulrich Deinert
  • Waltraud Dohms
  • Dieter Dujardin
  • Dr. Hubert Höwener
  • Wilhelm Josef Jorias
  • Helmut Juchem
  • André Küchen
  • Franz Lenzen
  • Hubert Ortmanns
  • Marion Plum
  • Dr. Frank Schleibach
  • Franz Josef Schöngen
  • Wilhelm Schulte
  • Willi Wintgens


Ersatzmitglieder sind

  • Isabelle Margarethe Szruba
  • Josef Peltzer

 

Stand: 10.01.2022