Gemeinschaft der Gemeinden Alsdorf

Katholische Kirche Alsdorf (c) Bistum Aachen

Wahlen zum Rat des Pastoralen Raumes und zu den Kirchenvorständen

Katholische Kirche Alsdorf
Datum:
Di. 23. Sept. 2025
Von:
aus dem Gemeindebrief Oktober 2025

Wählen Sie am 8./9. November. Gestalten Sie Kirche mit!

Rat des pastoralen Raumes Alsdorf

Der Rat des Pastoralen Raumes ist das zentrale Planungs- und Entscheidungsgremium für die Kirche in unserem pastoralen Raum Alsdorf. Hier denken wir Kirche neu: vernetzt, zukunftsorientiert und nah bei den Menschen.
In diesem Gremium arbeiten Priester und Laien, Haupt- und Ehrenamtliche eng zusammen. Gemeinsam beraten und entscheiden sie über alle grundlegenden Fragen der Pastoral – mit dem Ziel, die Kirche in Zeiten des Wandels aktiv zu gestalten.

 

Kirchenvorstände

Die Kirchenvorstände der beiden Pfarreien sind für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde zuständig. Damit ist dieses Gremium im Geschäftsverkehr das ausführende Organ der Kirchengemeinde.

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind im neuen Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG), das zum 1. November 2024 in Kraft getreten ist, verankert. Das Gremium trägt damit die Sorge für die Erhaltung, Pflege und vorschriftsmäßige Verwendung des Vermögens.

Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist grundsätzlich der Pfarrer oder Pfarradministrator. Die weiteren Mitglieder werden gemäß den Vorschriften des KVVG von den Pfarrangehörigen für jeweils vier Jahre gewählt.

Beide Kirchengemeinden zusammen bilden den Kirchengemeindeverband Alsdorf.

 

Ihre Stimme zählt – Ihre Kirche, Ihre Wahl!

 

Zum ersten Mal werden im Bistum Aachen die Räte der Pastoralen Räume gewählt. Das ist Ihre Chance, Kirche mitzugestalten – nach Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen. Gleichzeitig werden die Kirchenvorstände gewählt.

 

Wählen gehen: Setzen Sie am 8. und 9. November 2025 Ihr Kreuz und geben Sie der Kirche in Ihrem Pastoralen Raum eine Richtung. Den Rat des Pastoralen Raumes können katholische Christinnen und Christen ab 14 Jahren wählen, den jeweiligen Kirchenvorstand ab 18 Jahren.
Die vorläufigen Kandidatenlisten für beide Gremien hängen ab Ende September aus.