... ein Familienangehöriger gestorben ist?
Die Stärkung von Sterbenden, die Bestattung der Verstorbenen, die Feier der Eucharistie für die Verstorbenen und die Begleitung von Trauernden zählen zu den Werken der Barmherzigkeit, Sie gehören zu den ganz wichtigen seelsorglichen Aufgaben, die einer christlichen Gemeinde aufgetragen sind.
Normalerweise setzt sich der Bestatter mit dem Pfarrbüro oder dem Gemeindebüro in Verbindung und vereinbart in Absprache mit Ihnen den Termin, die Kirche und die Form der Beerdigung (Exequien, Wortgottesfeier, Beerdigung auf dem Friedhof, Totenwache, ...).
Der Priester, der Diakon oder der zum Begräbnisdienst beauftragte Laie, der die Beerdigung übernimmt, meldet sich dann bei Ihnen zum Trauerbesuch.
Darüber hinaus haben wir in der GdG verschiedenste Angebote zur Trauerbegleitung.