Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in einer katholischen Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. Grundlage für seine Arbeit ist das 'Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens' vom 24. Juli 1924. Dieses Gesetz gilt weiterhin mit wenigen Änderungen auch heute noch.
Der Kirchenvorstand besteht aus dem örtlichen Pfarrer als dem Vorsitzenden sowie einer je nach Größe der Gemeinde unterschiedlichen Zahl von gewählten Kirchenvorstehern. Zudem können noch weitere Geistliche der Pfarrei dem Gremium angehören.
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde: Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime, Grundstücke und gegebenenfalls Stiftungen. Er hat ein Vermögensverzeichnis zu führen, den Haushaltsplan aufzustellen, die Kasse zu prüfen und die Jahresrechnung entgegenzunehmen.
Die Kirchenvorstände werden in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Gemeindemitglieder gewählt. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 21 Jahre alt ist (passives Wahlrecht). Die Kirchenvorsteher werden für jeweils sechs Jahre gewählt. In der Pfarre Sankt Castor sind dies derzeit:
Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, scheidet im Turnus von drei Jahren jeweils die Hälfte der Gewählten aus, wobei eine Wiederwahl möglich ist.
Aus der Wahl 2018 gehören dem Vorstand folgende Personen an:
In der Sitzung des Kirchenvorstandes vom 02.12.2021 fand dann die Wahl der Funktionen statt: Den Vorsitz des Kirchenvorstandes hat Pastor Dreeßen, die Stellvertretung hat Dr. Karl-Otto Boventer, die zweite Stellvertretung übernimmt Fr. Christina Seckel. Zu den Delegierten im "kleinen" KGV wurden die Damen Müller und Maqua gewählt.
Der Kirchenvorstand besteht aus 16 gewählten Mitgliedern. Gibt es keinen zuständigen Geistlichen ist der stellvertretende Vorsitzende Leiter des Gremiums. Der Kirchenvorstand St. Johannes XXIII. besteht aus folgenden Mitgliedern:
Ersatzmitglieder sind
Stand: 10.01.2022