Die Kirchenvorstände von St. Castor und St. Johannes XXIII. sind für die Vermögensverwaltung in unseren Pfarrgemeinden verantwortlich. Grundlage ihrer Arbeit ist das zum 1. November 2024 in Kraft getretene Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) des Bistums Aachen, welches das alte staatliche Recht von 1924 abgelöst hat.
Die Gremien bestehen aus dem Pfarrer als Vorsitzendem sowie den gewählten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern. Sie verwalten die Finanzen, Immobilien und das Personal unserer Pfarreien. Nach den Wahlen im November 2024 freuen wir uns, Ihnen die Mitglieder der neuen Amtsperiode vorzustellen